Alle Gentechnik‑Verfahren unter EU‑Zulassungs‑ und Kennzeichnungsregeln

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch klassische oder neue Verfahren wie CRISPR – unter die strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, um Verbraucher*innen und Umwelt zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 06.12.2022
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Alle gentechnisch veränderten Organismen sollen nach dem EuGH‑Urteil von 2018 den bestehenden EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
  • Neue Verfahren wie CRISPR können Gene verändern, ohne neue Gene einzufügen, und benötigen deshalb eine ebenso strenge Risiko‑ und Kennzeichnungsprüfung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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