Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch klassische oder neue Verfahren wie CRISPR – unter die strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, um Verbraucher*innen und Umwelt zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2022
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Alle gentechnisch veränderten Organismen sollen nach dem EuGH‑Urteil von 2018 den bestehenden EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
- Neue Verfahren wie CRISPR können Gene verändern, ohne neue Gene einzufügen, und benötigen deshalb eine ebenso strenge Risiko‑ und Kennzeichnungsprüfung.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.