Zusammenfassung
Der Antrag senkt die staatliche Parteienförderung auf 2,5 € pro Stimme und legt neue Mindest‑/Höchstbeträge für Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeförderungen fest.2/3 Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
Politische Partei
Schwerpunkte
- Der Förderbetrag pro abgegebener Stimme bei Nationalrats‑Wahlen wird auf 2,5 € festgelegt.
- Bund, Länder und Gemeinden dürfen pro Wahlberechtigten mindestens 3,10 € und höchstens 11 € an Parteien zahlen.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.