Kürzung und Neuordnung der Parteienförderung

Zusammenfassung

Der Antrag senkt die staatliche Parteienförderung auf 2,5 € pro Stimme und legt neue Mindest‑/Höchstbeträge für Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeförderungen fest.
2/3 Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Der Förderbetrag pro abgegebener Stimme bei Nationalrats‑Wahlen wird auf 2,5 € festgelegt.
  • Bund, Länder und Gemeinden dürfen pro Wahlberechtigten mindestens 3,10 € und höchstens 11 € an Parteien zahlen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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