Erweiterung der Verfügungsbefugnisse im COVID‑19‑Lagergesetz
abgestimmt am 13.10.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das COVID‑19‑Lagergesetz: Die Bundesministerin für Landesverteidigung darf Schutzausrüstungen und medizinische Materialien unentgeltlich an Bundesländer und andere Einrichtungen verteilen und zudem nicht mehr benötigte Güter – auch ohne akuten Engpass – an andere Staaten oder internationale Organisationen geben, entweder kostenlos oder gegen Entgelt.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Verteidigung
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Die Bundesministerin für Landesverteidigung kann Schutzausrüstungen und medizinische Materialien unentgeltlich an Bundesländer, andere Ministerien und Einrichtungen wie die AGES verteilen, wenn dies zur Eindämmung der COVID‑19‑Krise nötig ist.
Auch ohne akuten Engpass darf die Ministerin nicht mehr benötigte Güter unentgeltlich an die genannten Empfänger weitergeben, um eine sparsame Lagerhaltung zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.