Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beim Anspruch auf persönliche Assistenz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen – unabhängig von Art oder Pflegestufe – einen Anspruch auf persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen erhalten, um Diskriminierung zu beenden.
einfache Mehrheit XXVII 03.11.2022
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Das aktuelle Projekt „Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen“ (PAB) gilt nur für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen in den Pflegestufen 5‑7, nicht aber für andere Behinderungsarten.
  • Nach § 8 Abs. 2 BGStG ist der Bund verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildungsangeboten erhalten – das schließt persönliche Assistenz ein.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.