Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beim Anspruch auf persönliche Assistenz
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen – unabhängig von Art oder Pflegestufe – einen Anspruch auf persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen erhalten, um Diskriminierung zu beenden.einfache Mehrheit XXVII 03.11.2022
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das aktuelle Projekt „Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen“ (PAB) gilt nur für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen in den Pflegestufen 5‑7, nicht aber für andere Behinderungsarten.
- Nach § 8 Abs. 2 BGStG ist der Bund verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildungsangeboten erhalten – das schließt persönliche Assistenz ein.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.