Schuldnerschutzschirm – Zinsen‑ und Spesenstopp bei Kreditstundungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert einen Schuldnerschutzschirm: Während der Corona‑Pandemie sollen gestundete Kredite zins‑ und spesenfrei sein, und die Regierung soll bis 15.12.2021 ein Gesetz dazu vorlegen.
einfache Mehrheit XXVII 20.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll bis spätestens 15.12.2021 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die wichtigsten Probleme von Schuldner*innen während der Corona‑Krise adressiert.
  • Für gestundete Kredite soll ein Zinsenstopp gelten – während der Stundungsphase dürfen keine Zinsen berechnet werden.

Eingebracht von

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