Sonderzinssatz von max. 5 % für Kontoüberziehungen während der Corona‑Pandemie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis 15. Dezember 2021 ein Gesetz zu erarbeiten, das einen Sonderzinssatz von maximal 5 % für Kontoüberziehungen während der Corona‑Pandemie festlegt, um Schuldner*innen zu entlasten. Der Antrag wird dem Ausschuss für Konsumentenschutz zugewiesen.
einfache Mehrheit XXVII 20.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll bis spätestens 15.12.2021 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die wichtigsten Probleme von durch die Pandemie in finanzielle Not geratene Schuldner*innen adressiert.
  • Ein Sonderzinssatz von maximal 5 % für Kontoüberziehungen soll für die Dauer der Pandemie gelten, um die hohen üblichen Zinsen von 10‑14 % zu begrenzen.

Eingebracht von

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