Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 15. Dezember 2021 ein Gesetz zu erarbeiten, das Schuldner*innen vor notleidenden Krediten schützt und deren Entstehung verhindert.einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll bis spätestens 15. Dezember 2021 ein Gesetz vorlegen, das Schuldner*innen vor notleidenden Krediten schützt.
- Ziel des Gesetzes ist es, die Entstehung von notleidenden Krediten (NPL) zu verhindern, anstatt deren Verkauf auf Sekundärmärkten zu fördern.
Eingebracht von
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