Schuldnerschutzschirm zur Verhinderung notleidender Kredite

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 15. Dezember 2021 ein Gesetz zu erarbeiten, das Schuldner*innen vor notleidenden Krediten schützt und deren Entstehung verhindert.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll bis spätestens 15. Dezember 2021 ein Gesetz vorlegen, das Schuldner*innen vor notleidenden Krediten schützt.
  • Ziel des Gesetzes ist es, die Entstehung von notleidenden Krediten (NPL) zu verhindern, anstatt deren Verkauf auf Sekundärmärkten zu fördern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.