Anpassung der ersten Pensionsanpassung und Streichung einzelner Sonderregelungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das ASVG, GSVG und BSVG: Er fügt einen Satz ein, der die erste Pensionsanpassung erst ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr nach dem Stichtag wirksam macht, und streicht mehrere Paragraphen, die bisherige Sonderregelungen enthielten.
einfache Mehrheit XXVII 16.01.2020
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz legt fest, dass die erste Pensionsanpassung erst am 1. Jänner des zweitfolgenden Jahres nach dem Stichtag wirksam wird.
  • Der Paragraph 236 Abs. 4b wird gestrichen, wodurch die bisherige Regelung entfällt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.