Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das ASVG, GSVG und BSVG: Er fügt einen Satz ein, der die erste Pensionsanpassung erst ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr nach dem Stichtag wirksam macht, und streicht mehrere Paragraphen, die bisherige Sonderregelungen enthielten.einfache Mehrheit XXVII 16.01.2020
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Satz legt fest, dass die erste Pensionsanpassung erst am 1. Jänner des zweitfolgenden Jahres nach dem Stichtag wirksam wird.
- Der Paragraph 236 Abs. 4b wird gestrichen, wodurch die bisherige Regelung entfällt.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.