Einbeziehung von Doppler‑Mittel in den Wettbewerbsindikator 2a

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die über die Christian‑Doppler‑Forschungsgesellschaft erhaltenen Drittmittel künftig in den Wettbewerbsindikator 2a einfließen, der für die universitäre Finanzierungsverordnung (UniFinV) verwendet wird.
einfache Mehrheit XXVII 19.10.2021
Entschließung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2020 erhielten die 91 Christian‑Doppler‑Labore und 17 Josef‑Ressel‑Zentren ein Gesamtbudget von über 30 Mio. € und beschäftigten mehr als 1 000 Personen.
  • Trotz dieser finanziellen Bedeutung werden die Doppler‑Mittel aktuell nicht in den Wettbewerbsindikator 2a einbezogen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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