Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Sexualdelikten und häuslicher Gewalt die Adresse von weiblichen Opfern automatisch geschützt wird, um Nachgriffen vorzubeugen. Er kritisiert, dass das aktuelle Recht Beschuldigten Akteneinsicht erlaubt, wodurch persönliche Daten des Opfers preisgegeben werden können.einfache Mehrheit XXVII 22.09.2021
Entschließung
Frau
Opferhilfe
Strafrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Ziel des Antrags ist es, die Anonymität von weiblichen Opfern im Strafverfahren zu stärken.
- Derzeit erlaubt § 51 StPO dem Beschuldigten Akteneinsicht, wodurch persönliche Daten des Opfers preisgegeben werden können.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.