Automatischer Schutz der Opferadresse bei Sexual- und Gewaltdelikten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Sexualdelikten und häuslicher Gewalt die Adresse von weiblichen Opfern automatisch geschützt wird, um Nachgriffen vorzubeugen. Er kritisiert, dass das aktuelle Recht Beschuldigten Akteneinsicht erlaubt, wodurch persönliche Daten des Opfers preisgegeben werden können.
einfache Mehrheit XXVII 22.09.2021
Entschließung
Frau
Opferhilfe
Strafrecht
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Ziel des Antrags ist es, die Anonymität von weiblichen Opfern im Strafverfahren zu stärken.
  • Derzeit erlaubt § 51 StPO dem Beschuldigten Akteneinsicht, wodurch persönliche Daten des Opfers preisgegeben werden können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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