Begrenzung der Fraktionsförderungen in Wirtschaft‑ und Arbeiterkammern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das die hohen Auszahlungen der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer an parteinahe Fraktionen begrenzt, weil sie aus den Zwangsbeiträgen der Mitglieder finanziert werden.
einfache Mehrheit XXVII 28.09.2021
Entschließung
Wahl
Handel
Industrie
Berufsverband
Politische Partei
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Gesetzestext lässt den Kammern zu viel Spielraum, um hohe Geldbeträge an parteinahe Fraktionen auszuschütten.
  • Im Jahr 2020 wurden von der Wirtschaftskammer rund 24,7 Mio. € und von der Arbeiterkammer etwa 7,8 Mio. € an Fraktionsförderungen gezahlt – zusammen fast 33 Mio. € jährlich.

Eingebracht von

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