Umsetzung der Masken‑Ausnahme für Gehörlose und Schwerhörige

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht für gehörlose und schwerhörige Personen sowie deren Kommunikationspartner, die bereits im Gesetz steht, flächendeckend umgesetzt und öffentlich beworben wird.
einfache Mehrheit XXVII 22.09.2021
Entschließung
Gesundheit
Menschenrechte
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Die bestehende Ausnahme von der Maskenpflicht für gehörlose und schwerhörige Personen sowie deren Kommunikationspartner soll flächendeckend umgesetzt werden.
  • Der Bundesminister soll eine umfassende Öffentlichkeitskampagne starten, um die Ausnahmebestimmung allen Betroffenen und der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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