Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder getrennt lebender Eltern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzlich verankertes Doppelresidenzmodell, bei dem Kinder nach einer Trennung zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben und betreut werden. Aktuell sieht das ABGB nur den Hauptwohnsitz vor, sodass Unterhalt meist in Geld gezahlt wird. Das neue Modell soll Naturalunterhalt ermöglichen und die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern stärken.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Derzeit regelt das ABGB nur den Hauptwohnsitz des Kindes, nicht die gleichmäßige Betreuung beider Elternteile.
  • Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, hat Anspruch auf Geldunterhalt vom anderen Elternteil.

Eingebracht von

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