Gesetz zur Bekämpfung des Elternentfremdungssyndroms (PAS)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das das Elternentfremdungssyndrom (PAS) als Form psychischer Kindesmisshandlung definiert und strafbar macht. PAS verletzt die Rechte des Kindes auf beide Elternteile und den Schutz vor seelischer Gewalt. Der Antrag beruft sich auf internationale Vorbilder und bittet um Zuweisung an den Justizausschuss.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Familie
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • PAS wird als schwere Form psychischer Kindesmisshandlung definiert, die das Recht des Kindes auf beide Elternteile und den Schutz vor seelischer Gewalt verletzt.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu PAS vorzulegen, die das Syndrom klar definiert und strafbar macht.

Eingebracht von

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