Verbot des rituellen Schächtens (Schlachtung ohne Betäubung)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot des rituellen Schächtens – also der Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung. Er beruft sich auf tierschutzwissenschaftliche Erkenntnisse und die EuGH‑Entscheidung, die ein solches Verbot zulässt.
einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Entschließung
Religion
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Wissenschaftliche Befunde zeigen, dass beim Schächten das Tier häufig nicht sofort bewusstlos wird und mehrere Minuten leidvolle Zustände durchlebt.
  • Das aktuelle Tierschutzgesetz erlaubt das Schächten als Ausnahme von der Betäubungspflicht; der Antrag will diese Ausnahme abschaffen.

Eingebracht von

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