Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Medizinprodukte künftig mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 10 % besteuert werden, analog zu Arzneimitteln.einfache Mehrheit XXVII 13.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Medizinprodukte werden derzeit mit dem regulären Umsatzsteuersatz besteuert, nicht mit dem reduzierten Satz von 10 %, der für Arzneimittel gilt.
- Viele Medizinprodukte wie Hörgeräte, Lesebrillen, Stützstrümpfe und Rollstühle sind Teil therapeutischer Behandlungspläne und wichtig für die Alltagsbewältigung.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.