Reduzierter Umsatzsteuersatz für Medizinprodukte

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Medizinprodukte künftig mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 10 % besteuert werden, analog zu Arzneimitteln.
einfache Mehrheit XXVII 13.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Medizinprodukte werden derzeit mit dem regulären Umsatzsteuersatz besteuert, nicht mit dem reduzierten Satz von 10 %, der für Arzneimittel gilt.
  • Viele Medizinprodukte wie Hörgeräte, Lesebrillen, Stützstrümpfe und Rollstühle sind Teil therapeutischer Behandlungspläne und wichtig für die Alltagsbewältigung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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