Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die zukünftigen Pensionsverpflichtungen im Bundeshaushalt als Rückstellungen in den Bilanzen von UG22 und UG23 auszuweisen, um das Ausmaß des Pensionslochs und die tatsächliche Staatsverschuldung transparenter zu machen.einfache Mehrheit XXVII 14.09.2023
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof prognostiziert ein Pensionsloch von 1 300 Mrd. € bis 2050, das etwa 7 % des BIP ausmachen wird.
- Aktuell werden die Pensionsverpflichtungen nur im Anhang des Bundesrechnungsabschlusses ausgewiesen.
Eingebracht von
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