Umsetzung der Initiative gegen Gewalt im Netz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die im Jahr 2017 beschlossene Initiative gegen Gewalt im Netz zügig umzusetzen, insbesondere durch unbürokratische Meldesysteme und die Einrichtung von fünf Sonderstaatsanwält*innen für Hasspostings.
einfache Mehrheit XXVII 11.03.2020
Entschließung
Internet
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll alle Maßnahmen der Initiative gegen Gewalt im Netz unverzüglich umsetzen.
  • Einfach zugängliche Melde‑ und Anzeigemöglichkeiten für Hasspostings sollen geschaffen werden, damit Betroffene schnell Hilfe erhalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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