Zusammenfassung
Der Antrag ändert die Krankmeldungsregelung im Zivildienst: Zivildienstleistende müssen nur noch Ursache und Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit angeben, nicht mehr die konkrete Diagnose.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Zivildienst
Schwerpunkte
- Die neue Formulierung verlangt, dass Zivildienstleistende spätestens am nächsten Werktag nach Krankheitsbeginn ärztlich untersucht werden.
- Sie müssen die ärztliche Bescheinigung über Ursache und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zum siebten Kalendertag nach Beginn der Dienstverhinderung an die zuständige Einrichtung senden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.