Ausnahme von Pfand für Milch

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Milch von einem geplanten Pfandsystem für Einweg‑Getränkeverpackungen ausgenommen wird, weil ein Pfand den Preis um rund 22 % erhöhen würde und Milch ein Grundnahrungsmittel ist.
einfache Mehrheit XXVII 14.10.2021
Entschließung
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die EU‑Richtlinie verlangt, dass bis 2025 mindestens 77 % und bis 2029 mindestens 90 % der Einweg‑Getränkeverpackungen getrennt gesammelt und recycelt werden; flüssige Milchprodukte zählen dabei als Getränke.
  • Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz 2002 erlaubt den Ministerien, per Verordnung ein Pfandsystem für Einweg‑Getränkeverpackungen festzulegen, wobei eine Pfandhöhe von 20‑30 Cent vorgeschlagen wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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