Verbot von Funktionärsfotos in Kammerinseraten (Kopfverbot)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Fotos von Kammerfunktionären in Inseraten, weil 2020 rund 29 Mio. € für solche Eigenwerbung ausgegeben wurden. Das geplante „Kopfverbot“ soll die Praxis an das bereits geltende Verbot für Regierungsinserate anlehnen.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2021
Entschließung
Handel
Presse
Industrie
Berufsverband
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2020 gaben die Kammern rund 29 Millionen Euro für Inserate aus, die häufig zur Eigenwerbung von Kammerfunktionären dienten.
  • Die Nutzung eigener Porträts in Inseraten ist bereits für Regierungsstellen verboten; der Antrag überträgt dieses Verbot auf Kammern.

Eingebracht von

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