Zusammenfassung
Der Antrag ändert § 12c Abs. 1 Z 2 des Zivildienstgesetzes, sodass ein Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps (mindestens zehn Monate) als Zivildienstersatz anerkannt wird.einfache Mehrheit XXVII 18.11.2021
Gesetz
Zivildienst
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext wird geändert, sodass künftig die EU‑Verordnung Nr. 2021/888 als Grundlage für die Anerkennung von ESK‑Einsätzen als Zivildienstersatz dient.
- Damit erhalten Teilnehmer*innen des Europäischen Solidaritätskorps dieselbe Anrechenbarkeit wie früheren Erasmus+‑Freiwilligendiensten, wenn sie mindestens zehn Monate im Ausland tätig waren.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.