Förderungen auf fünf Jahre begrenzen und Wirkungsprüfung einführen

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Förderungen aus Bundesmitteln höchstens fünf Jahre laufen und vor Ablauf einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen werden; bei positivem Ergebnis können sie verlängert werden.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Alle direkten und indirekten Förderungen aus Bundesmitteln dürfen maximal fünf Jahre laufen (Sunset‑Clause).
  • Vor Ablauf der fünfjährigen Frist muss jede Förderung auf ihre Wirkungsorientierung geprüft werden; bei positivem Ergebnis kann sie verlängert werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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