Ernennungsverfahren für Staatsanwält*innen an das Richterverfahren angleichen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das Ernennungsverfahren von Staatsanwält*innen an das der Richter*innen anzupassen und die Personalkommissionen mit einer Mehrheit von Fachvertretern zu besetzen, um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu stärken.
einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die Ernennbarkeit zum Staatsanwalt soll an die gleiche Qualifikationsvoraussetzung wie für Richter*innen geknüpft werden, nämlich die Erfüllung von § 174 RStDG.
  • Die Vorschläge für die Besetzung von Staatsanwaltschafts‑Planstellen sollen nach dem gleichen Verfahren wie bei Richter*innen erstellt werden, also über Personalsenate mit Mehrheitswahl.

Eingebracht von

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