Verlängerung der Freistellungsregelung für COVID‑19‑Risikogruppen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine neue Verordnung, die Beschäftigte mit einem COVID‑19‑Risikoattest erneut freistellt und die bisherige Sonderregelung über den 31.12.2021 hinaus verlängert.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass der Bundesminister für Arbeit in Abstimmung mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend eine Verordnung zur Freistellung von Beschäftigten mit COVID‑19‑Risikoattest erlässt.
  • Die neue Verordnung soll die bisherige Sonderregelung, die am 30.06.2021 ausgelaufen ist, wieder einführen und über den 31.12.2021 hinaus verlängern.

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