Erweiterung von AGG‑Leistungen für Personen mit gesundheitlichen und sozialen Problemen
abgestimmt am 16.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das AGG um § 6 Abs. 8, sodass der Bundesminister für Arbeit fehlende Gesundheits‑ und Sozialleistungen über vertragliche Vereinbarungen bereitstellen kann. Ein Jahresbudget von 2 Mio. € wird dafür bereitgestellt, wobei bis zu 1 Mio. € aus der Gebühr Arbeitsmarktpolitik stammt. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2022.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Arbeit kann fehlende Gesundheits‑ und Sozialleistungen über vertragliche Vereinbarungen, etwa im Rahmen von Pilotprojekten, bereitstellen.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz können kombinierte Gesundheits‑ und Sozialleistungen angeboten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.