Erweiterung des Kopftuchverbots in Schulen bis zum 14. Lebensjahr und Verbot für Lehrkräfte

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Verbot von Kopfbedeckungen in Schulen: Schüler dürfen bis zum 14. Lebensjahr keine religiös geprägte Kopfbedeckung tragen, und Lehrer dürfen überhaupt keine solche Kleidung tragen. Verstöße werden von Schulleitungen gemeldet, Eltern zu Gesprächen geladen und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
einfache Mehrheit XXVII 03.12.2019
Gesetz
Bildung
Religion
Gesetzgebungsverfahren
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Die Altersgrenze, bis zu der Schülerinnen und Schüler keine Kopfbedeckung tragen dürfen, wird von 10 auf 14 Jahre angehoben.
  • Lehrkräfte wird ein generelles Verbot auferlegt, weltanschaulich oder religiös geprägte Kopfbedeckungen zu tragen.

Eingebracht von

Reden
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Brückl Hermann, MA - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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Marchetti Nico - 36

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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Hamann Sibylle, Mag.

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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von Künsberg Sarre Martina, Mag. - 50

NEOS

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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