Auffrischungsimpfungen in Apotheken durch geschultes Personal ermöglichen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass geschultes Apotheken‑Personal in Österreich Auffrischungsimpfungen bei Erwachsenen mit komplikationsfreier Erstimpfung durchführen darf. Das Modell orientiert sich an den Schweizer „Impfapotheken“ und sieht vor, die Leistungen im Sozialversicherungshonorar abzurechnen.
einfache Mehrheit XXVII 19.11.2021
Entschließung
Apotheke
Gesundheit
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Geschultes Personal in Apotheken soll Booster‑Impfungen für gesunde Erwachsene durchführen dürfen, wenn die Erstimpfung komplikationsfrei war.
  • Die Schulung muss entweder durch spezifische Weiterbildungen oder ein universitär‑gestütztes Training von Impfspezialisten erfolgen – analog zum Schweizer Modell.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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