Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2022

Zusammenfassung

Das VKI‑Finanzierungsgesetz 2022 stellt dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2022 bis zu 4,5 Mio. € für Informations‑ und Forschungsaufgaben sowie 1,0 Mio. € für Rechtsdurchsetzung bereit. Ab 2023 werden die Beträge nach dem Verbraucherpreisindex angepasst, Quartalsvorschüsse sind zulässig, zusätzliche Mittel können bei außergewöhnlichen Umständen gewährt werden, und der zuständige Minister muss jährlich einen Bericht vorlegen.
einfache Mehrheit XXVII 09.05.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Bund stellt dem VKI für das Jahr 2022 maximal 4,5 Mio. € für Informations‑ und Forschungsaufgaben sowie 1,0 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung bereit.
  • Ab dem 1. Januar 2023 werden die Beträge aus Z 1 und Z 2 nach dem Verbraucherpreisindex angepasst und gehen in eine dauerhafte Regelfinanzierung über.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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