Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem AVRAG einen neuen § 14e hinzu, der Arbeitnehmer*innen mit einem erkrankten Kind bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung für die Begleitung einer stationären Rehabilitation gewährt. Zusätzlich wird ein Kündigungsschutz (§ 15a) eingeführt, der während und vier Wochen nach der Maßnahme gilt.einfache Mehrheit XXVII 05.07.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer*innen erhalten bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung, um ihr erkranktes Kind während einer stationären Rehabilitation zu begleiten.
- Die Freistellung kann zwischen den Betreuungspersonen aufgeteilt werden, wobei jeder Teil mindestens eine Woche dauern muss.
Eingebracht von
Reden
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