Stärkung der Unabhängigkeit und Ressourcen der Rechtsschutzbeauftragten

Zusammenfassung

Der Antrag will die Unabhängigkeit der vier österreichischen Rechtsschutzbeauftragten erhöhen und ihnen mehr Personal zur Verfügung stellen, indem Ernennungen über den Nationalrat laufen und Berichtspflichten an Unterausschüsse delegiert werden.
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2021
Entschließung
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Derzeit werden die Rechtsschutzbeauftragten vom jeweiligen Ressortminister ernannt; der Antrag schlägt vor, die Ernennung durch den Nationalrat zu verankern, um die Unabhängigkeit von ministeriellen Weisungen zu erhöhen.
  • Die jährliche Berichtspflicht soll von einer direkten Meldung an den Minister auf die Vorlage bei den ständigen Unterausschüssen umgestellt werden, um mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen.

Eingebracht von

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