Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Befragungen in Untersuchungsausschüssen, die für die Öffentlichkeit wichtig sind, künftig live übertragen werden und bittet das Justiz‑ sowie das Verfassungsministerium um eine Arbeitsgruppe zur Abwägung von Transparenz und Persönlichkeitsrechten.einfache Mehrheit XXVII 15.12.2021
Entschließung
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Live‑Übertragungen von Befragungen in Untersuchungsausschüssen, die im öffentlichen Interesse stehen, sollen künftig ermöglicht werden.
- Eine von der Parlamentsdirektion eingesetzte Arbeitsgruppe soll gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Verfassungsdienst die notwendigen Regelungen erarbeiten.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.