Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die Zuständigkeit für Ersatzzahlungen nach § 32 Abs. 3 Epidemiegesetz von den überlasteten Bezirksverwaltungsbehörden auf die Sozialversicherung übertragen wird, um die Bearbeitung zu beschleunigen.einfache Mehrheit XXVII 15.12.2021
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Bezirksverwaltungsbehörden sind überlastet und können die Anträge auf Ersatzzahlungen nach § 32 Abs. 3 EpiG nicht zeitnah bearbeiten.
- Das ELDA‑System der Sozialversicherung kann die Berechnung von Ersatzleistungen automatisiert durchführen und ist bereits bei Unternehmen und Steuerberatern im Einsatz.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.