Bundesweite Vorgabe zur Verlegung von 110‑kV‑Leitungen als Erdkabel

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass neue 110 kV‑Stromleitungen künftig als Erdkabel verlegt werden und dafür ein bundesweit einheitlicher Mehrkostenfaktor von 2,5 gilt. Zusätzlich sollen klare Umwelt‑ und Wirtschaftskriterien definiert und die Bevölkerung stärker in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2022
Entschließung
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Eine verpflichtende, vertiefende Prüfung aller Leitungsprojekte ab 110 kV wird im Netzinfrastrukturplan (EAG) festgeschrieben.
  • Ein bundesweit einheitlicher Mehrkostenfaktor von 2,5 wird für die Verlegung von Erdkabeln festgelegt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.