Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass neue 110 kV‑Stromleitungen künftig als Erdkabel verlegt werden und dafür ein bundesweit einheitlicher Mehrkostenfaktor von 2,5 gilt. Zusätzlich sollen klare Umwelt‑ und Wirtschaftskriterien definiert und die Bevölkerung stärker in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.einfache Mehrheit XXVII 07.12.2022
Entschließung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Eine verpflichtende, vertiefende Prüfung aller Leitungsprojekte ab 110 kV wird im Netzinfrastrukturplan (EAG) festgeschrieben.
- Ein bundesweit einheitlicher Mehrkostenfaktor von 2,5 wird für die Verlegung von Erdkabeln festgelegt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.