Einrichtung einer Erstanlaufstelle für Zahlungsschwierigkeiten bei Kreditverbindlichkeiten
abgestimmt am 24.03.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, bis zum 31. März 2022 eine zentrale Erstanlaufstelle für Verbraucher*innen mit Zahlungsschwierigkeiten bei Kreditverbindlichkeiten einzurichten. Die Stelle soll niederschwellige Beratung bieten und in die bestehende Konsumentenschutz‑Struktur eingebunden werden.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ziel ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Beratung von Verbraucher*innen mit Zahlungsschwierigkeiten bei Kreditverbindlichkeiten.
Die Anlaufstelle soll bis zum 31. März 2022 eingerichtet und betriebsbereit sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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