Verlängerung der Familienbeihilfe und Lehrlingsfreifahrt bis zum 27. Lebensjahr

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Altersgrenze für Familienbeihilfe und Lehrlingsfreifahrt von 24 auf 27 Jahre anzuheben, um jungen Menschen mehr Zeit für eine Ausbildung zu geben und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Verkehr
junger Mensch
Familienleistungsausgleich
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Derzeit endet der Anspruch auf Familienbeihilfe und Lehrlingsfreifahrt mit dem 24. Geburtstag des Kindes; in Ausnahmefällen wird er bis zum 25. Geburtstag gewährt.
  • Der Antrag sieht vor, die Altersgrenze für beide Leistungen auf das 27. Lebensjahr zu erhöhen.

Eingebracht von

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