Novelle zum Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz – neue Regelungen für kleine Windkraftanlagen und gemeinsame Wind‑/Wasserkraft‑Ausschreibungen
abgestimmt am 20.01.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz, das ElWOG 2010 und das E‑ControlG. Es führt Sonderregeln für kleine Windkraftanlagen und Energiegemeinschaften ein, schafft einen neuen Unterabschnitt für gemeinsame Ausschreibungen von Wind‑ und Wasserkraftanlagen und passt die Berechnung der Marktprämie sowie die Flexibilitätsklausel zur Reduktion von Ausschreibungsvolumen an.
2/3 MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Ein neuer Unterabschnitt (§ 43a) schafft Sonderregelungen für kleine Windkraftanlagen (max. 20 MW) und Energiegemeinschaften, die das bisherige Pay‑as‑Bid‑Verfahren durch ein Pay‑as‑Cleared‑Verfahren ersetzen.
Ein neuer fünfter Unterabschnitt (§ 44a‑f) regelt gemeinsame Ausschreibungen für Wind‑ und Wasserkraftanlagen: Anwendungsbereich, Mindest‑Ausschreibungsvolumen (20 000 kW), Sicherheitsleistungen (5 €/kW bzw. 40 €/kW), Höchstpreis, Korrektur des Zuschlagswertes und Inbetriebnahmesfrist (36 Monate, mit möglichen Verlängerungen).