Nichtigkeitsklage gegen EU‑Taxonomie‑Einstufung von Kernenergie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, per Nichtigkeitsklage zu verhindern, dass die EU‑Taxonomie‑Verordnung Kernenergie als nachhaltige Energiequelle einstuft, und beantragt einstweiligen Rechtsschutz.
einfache Mehrheit XXVII 04.10.2022
Entschließung
Umwelt
Europäische Union
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV einzureichen, um die Einstufung von Kernenergie als nachhaltige Energiequelle zu verhindern.
  • Gleichzeitig soll ein einstweiliger Rechtsschutz nach Art. 278 iVm Art. 279 AEUV beantragt werden, um die Durchführung der fraglichen EU‑Handlung zu stoppen.

Eingebracht von

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