Abschaffung von Mehrfach‑Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Mehrfach‑Pflichtmitgliedschaften in den Fachgruppen der Wirtschaftskammer abschafft, weil Unternehmer dadurch mehrfach Grundumlagen zahlen müssen.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2018 gehörten 28,8 % der Kammermitglieder mehreren Fachgruppen an – das entspricht rund 131.000 Personen, die mehrfach Grundumlagen zahlen.
  • Nach § 123 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz muss für jede Fachgruppe eine Grundumlage entrichtet werden, selbst wenn die Mitgliedschaft durch nur eine Berechtigung begründet ist.

Eingebracht von

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