Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (5 %) für Beherbergungs‑ und Gastronomiebetriebe bis 31.12.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % für Beherbergungs‑ und Gastronomiebetriebe bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, um die Branche nach den Lockdowns zu unterstützen.einfache Mehrheit XXVII 17.02.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Tourismus
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 % für Beherbergungs‑ und Gastronomiebetriebe lief am 31. Dezember 2021 aus.
- Die Antragsteller fordern, dass dieser ermäßigte Satz mindestens bis zum 31. Dezember 2022 wieder eingeführt wird.
Eingebracht von
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