Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Ärzt*innen beim Wechsel des Bundeslandes oder bei einer Auslands‑Karriere nicht mehr als 70 % bzw. 50 % ihrer eingezahlten Beiträge an den Wohlfahrtsfonds verlieren, indem § 115 Ärztegesetz an die Regelungen des BPG angepasst wird.einfache Mehrheit XXVII 07.11.2022
Entschließung
Gesundheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Derzeit müssen Ärzt*innen bei einem Wechsel des Bundeslandes mindestens 70 % ihrer eingezahlten Beiträge an den neuen Wohlfahrtsfonds überweisen; bei einer Auslands‑Karriere sogar nur 50 % zurückerhalten.
- Der Antrag will die Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages nach den Regeln des Betriebspensionsgesetzes (BPG) ausrichten, um gleiche Bedingungen wie in anderen kapitalgedeckten Vorsorgesystemen zu schaffen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.