Maßnahmen gegen islamische Radikalisierung in Gefängnissen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass in österreichischen Gefängnissen islamistische und dschihadistische Gefährder in eigenen Sicherheitsabteilungen untergebracht werden, Besucher streng überwacht und islamische Seelsorger einer Sicherheitsüberprüfung nach § 55 SPG unterzogen werden. Ziel ist, die Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Entschließung
Religion
Strafrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Einrichtung von eigenen Sicherheitsabteilungen für islamistische und dschihadistische Gefährder, um die Gefahr von Rekrutierung und extremistischer Einflussnahme zu verringern.
  • Besuche von Angehörigen und religiösen Seelsorgern dürfen nur unter strengster Aufsicht stattfinden, um die Weitergabe extremistischer Botschaften zu verhindern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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