Einmaliger Teuerungsausgleich und Honorarregelungen für Schwangere im Sozialversicherungssystem
abgestimmt am 24.02.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen einmaligen Teuerungsausgleich von 150 € für bestimmte Sozialversicherungsbezieher ein und legt ein Pauschalhonorar von 12 € für Ärztinnen und Ärzte fest, die Schwangerschaftsbestätigungen für die COVID‑19‑Impfpflicht ausstellen. Zusätzlich werden kleinere Korrekturen und Harmonisierungsschritte in den Sozialversicherungsgesetzen vorgenommen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Einmaliger Teuerungsausgleich von 150 € für Personen, die im Februar 2022 Anspruch auf Ausgleichszulage, Krankengeld oder Rehabilitationsgeld haben; Auszahlung bis 29. April 2022, steuerfrei und nicht beitragspflichtig.
Pauschales Honorar von 12 € für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsbestätigungen für die COVID‑19‑Impfpflicht ausstellen; gilt vom 5. Februar 2022 bis zum 31. Januar 2024.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.