Einführung von Schutzzonen für kritische Gesundheitsinfrastruktur und genderneutrale Sprache im SPG
abgestimmt am 23.03.2022
Zusammenfassung
Das Sicherheitspolizeigesetz wird geändert: Es wird eine Schutzzone von bis zu 150 m um kritische Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingeführt, Behörden erhalten das Recht, Personen den Zutritt zu verweigern, und die Formulierung „Frauen und Männer“ wird durch „alle Geschlechter“ ersetzt. Die neuen Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 1a erlaubt der Sicherheitsbehörde, an Orten mit möglicher Gefahr für die kritische Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Schutzzone von bis zu 150 m um das Schutzobjekt zu deklarieren.
In § 36a Abs. 2 wird die Bezugnahme auf den neuen Absatz 1a ergänzt, sodass die Regelungen miteinander verknüpft sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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