Aufhebung des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes nach Kundmachung

Zusammenfassung

Der Initiativantrag fordert, dass das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz bereits zwei Tage nach seiner Kundmachung außer Kraft tritt, weil die Impfpflicht als verfassungswidrig und unverhältnismäßig angesehen wird.
einfache Mehrheit XXVII 08.06.2022
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag ändert § 20 Abs. 1, sodass das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz bereits zwei Tage nach seiner Kundmachung außer Kraft tritt.
  • Begründet wird die Aufhebung mit dem Vorwurf, dass die Impfpflicht Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt („Freiheit durch Zwang“).

Eingebracht von

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