Zusammenfassung
Der Initiativantrag will das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz ändern, indem er § 20 Abs. 1 so anpasst, dass das Gesetz bereits zwei Tage nach Kundmachung außer Kraft tritt, und begründet dies mit Verfassungswidrigkeit und Unwirksamkeit der Impfpflicht.einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
- Der Antrag ändert § 20 Abs. 1, sodass das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz bereits zwei Tage nach Kundmachung außer Kraft tritt.
- Die Begründung kritisiert die Impfpflicht als unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und hält die angestrebte 90 %‑Impfquote für willkürlich.
Eingebracht von
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