Vorgezogene Pensionsanpassung von mindestens 4 % zur Abfederung der Teuerung

Zusammenfassung

Die Abgeordneten fordern eine vorgezogene Pensionsanpassung von mindestens 4 % für das Jahr 2023, um den Kaufkraftverlust der rund 2 Millionen Pensionist*innen infolge hoher Preissteigerungen auszugleichen.
einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Entschließung
Altersversorgungssystem
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Teuerungsrate von über 5 % hat die Kaufkraft von rund 2 Millionen Pensionist*innen stark reduziert.
  • Die reguläre Pensionsanpassung von 3 % (bis 1.000 €) bzw. 1,8 % (ab 1.300 €) reicht nicht aus, um den Verlust auszugleichen.

Eingebracht von

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