Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags bis zur ASVG‑Höchstpension

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags für Beamte, ÖBB‑Pensionist*innen und deren Hinterbliebene bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension, um eine Gleichstellung mit anderen Rentner*innen zu erreichen.
einfache Mehrheit XXVII 22.01.2024
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Pensionssicherungsbeitrag wurde Mitte der 1990er Jahre eingeführt, um die höheren Rentensteigerungen im öffentlichen Dienst auszugleichen.
  • Heute werden alle Pensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gleichberechnet, sodass der Beitrag zu einer Netto‑Benachteiligung von Beamt*innen und ÖBB‑Pensionist*innen führt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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