Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Inkassogebühren erst ab der zweiten Mahnung anfallen, Nebengebühren entfallen und die Gebühren nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gelten. Außerdem sollen Inkassobüros ihre Tätigkeiten transparent nachweisen und Aufklärungsinformationen zu Identitätsdiebstahl bereitstellen.einfache Mehrheit XXVII 21.03.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Inkassogebühren sollen erst ab der zweiten Mahnung erhoben werden, um Schuldner:innen vor überhöhten Kosten zu schützen.
- Nebengebühren bei Inkassodienstleistungen sollen entfallen und die Gebühren sollen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gelten.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.