Anpassung des ASVG zur Umsetzung der Weiterverordnung von Heilmitteln

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass das ASVG angepasst wird, damit die im GuKG verankerte Weiterverordnung von Medizinprodukten durch Pflegekräfte praktisch umgesetzt werden kann. Aktuell verhindert ein fehlendes Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen die Nutzung dieser Regelung.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt eine Anpassung des ASVG, damit § 15a des GuKG praktisch angewendet werden kann.
  • Aktuell benötigen Pflegekräfte ein gültiges Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen, um die Weiterverordnung nutzen zu können.

Eingebracht von

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